Öffnung der Integrationsmaßnahmen des Bundes für Geflüchtete aus der Ukraine - Integrationskurse und Berufssprachkurse

Öffnung der Integrationsmaßnahmen des Bundes  für Geflüchtete aus der Ukraine - Integrationskurse und Berufssprachkurse

Allgemein

"Die Bundesregierung hat entschieden, Geflüchteten aus der Ukraine ab sofort Zugang zu den Angeboten der Sprachförderung und Beratung zu gewähren.

Das umfasst:

- Die Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) Link

- Die „MiA-Kurse“ (Migrantinnen einfach stark im Alltag), ein Angebot speziell für Frauen, nähere

  Informationen hier

- Die Erstorientierungskurse (Link)

- Integrationskurse (Link) und

- Berufssprachkurse (Link)

Integrationskurse

Geflüchtete aus der Ukraine können gem. § 44 Abs. 4 AufenthG auf Antrag durch das BAMF zum Integrationskurs zugelassen werden.

Für wen gilt die Öffnung?

Die Öffnung gilt für Personen, die einen vorübergehenden Schutz gem. § 24 AufenthG erhalten.

Auf welcher Rechtsgrundlage erhalten die Menschen den Zugang?

Die Zulassung zum Integrationskurs erfolgt auf der Basis des § 44 Abs. 4 AufenthG.

Wie können die Menschen an einem Integrationskurs teilnehmen?

Die Zulassung zum Integrationskurs ist auf Antrag möglich (diesen finden Sie hier), ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Zuständig sind die Regionalstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Welche das ist und wo Integrationskurse angeboten werden, lässt sich schnell und einfach hier (BAMFNAvI) herausfinden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

Die Zulassung nach § 44 Abs. 4 AufenthG kann unter Vorlage des gemäß § 24 AufenthG erteilten Aufenthaltstitels erfolgen. Liegt bei Antragstellung noch kein Titel nach § 24 AufenthG vor, kann eine Zulassung auch dann erfolgen, wenn eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 5 AufenthG vorgelegt wird.

Was kostet die Teilnahme am Integrationskurs?

Für Geflüchtete aus der Ukraine ist die Teilnahme am Integrationskurs kostenlos. Die Teilnehmenden

werden gemeinsam mit der Zulassung auch automatisch (von Amts wegen) von der Kostenbeitragspflicht

befreit. Ein gesonderter Antrag oder weitere Nachweise sind nicht erforderlich.

Gibt es eine Kinderbeaufsichtigung?

Eine integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung wird durch das Bundesprogramm „Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat gefördert.

Welche Kursarten stehen zur Verfügung?

Es stehen alle vom BAMF geförderten Kursarten zur Verfügung, d.h. neben dem allgemeinen Integrationskurs beispielsweise auch Jugend- und Frauenkurse sowie sog. „Zweitschriftlernerkurse“, die sich an Menschen richten, die das lateinische Alphabet noch nicht beherrschen (sondern z.B. nur das kyrillische).

Die passende Kursart wird im Rahmen eines Einstufungstests ermittelt."

Aus: Anlage 1 zum Trägerrundschreiben BAMF 04/22

Detailliertere Informationen erhalten Sie in unseren IIK-Standorten in Jena und Erfurt.